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   OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15   

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https://dejure.org/2015,2896
OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15 (https://dejure.org/2015,2896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2015 - 8 PA 13/15 (https://dejure.org/2015,2896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 8 PA 13/15 (https://dejure.org/2015,2896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 Abs. 1 VwGO; Art. 12 Abs. 1 IPBPR; § 12 Abs. 2 S. 2 AufenthG; § 61 Abs. 1d S. 1 AufenthG; Art. 18 Abs. 1 UN BRK; Art. 19 Abs. 1 Buchst. a) UN BRK
    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Grundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Grundlage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    CRPD Art. 18 Abs. 1, AufenthG § 12 Abs. 2 S. 2
    Subjektives Recht, schwerbehindert, Schwerbehinderung, Behindertenrechtskonvention, Wohnsitzauflage, Freizügigkeit, UN-Behindertenrechtskonvention, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Sicherung des Lebensunterhalts, Diskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Grundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Annahme des Klägers auch nicht aus den vom ihm benannten Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 (- B 8 SO 14/13 R -, - B 8 SO 31/12 R -, - B 8 SO 12/13 R -, alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat in Deutschland zwar Gesetzeskraft (vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl. II S. 1419) und ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, BVerfGE 111, 307, 317 f.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat in Deutschland zwar Gesetzeskraft (vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl. II S. 1419) und ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, BVerfGE 111, 307, 317 f.).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Das Verwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung bereits auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2014 ( -BVerwG 1 C 3.14 -, juris Rn. 16 f.) verwiesen, wo ausgeführt worden ist:.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Denn nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) kann der Kläger eine Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage zu seiner Aufenthaltserlaubnis nicht beanspruchen.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 LC 222/13

    Zulässigkeit der Erteilung einer Wohnsitzauflage bei subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Dem entspricht die Rechtsprechung anderer Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. d. 2. Senats v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13 -, juris Rn. 51; Beschl. d. 9. Senats v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -, Umdruck, S. 8 ff.).
  • EGMR, 20.11.2007 - 44294/04

    S. E. O. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Dass die räumliche Beschränkung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidung vom 20. November 2007 - Nr. 44294/04 - Omwenyeke/Deutschland - m.w.N. - ergangen zur räumlichen Beschränkung eines Asylbewerbers auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg), des vorlegenden Gerichts (vgl. Urteil vom 19. März 1996 a.a.O. bzw. S. 44) und der Kommentarliteratur (vgl. Grabenwarter, European Convention on Human Rights - Commentary - 2014, S. 412 Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06

    Widerruf einer Wohnsitzauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15
    Dass hiermit zugleich die bisher bestehenden Möglichkeiten, nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG (vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 f. m.w.N.) auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 AVwV AufenthG) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG) eine Duldung mit einer Wohnsitzauflage zu erteilen, eingeschränkt werden sollen, ist für den Senat nicht ersichtlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03

    Ausreisepflichtige Ausländer dürfen zentral untergebracht werden

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LB 1404/01
  • VGH Bayern, 05.06.2007 - 24 CS 07.1014
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Darüber hinaus ergibt sich auch aus den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen der Annahme der Kläger kein allgemeines Verbot, gegenüber im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Grundlage eine Wohnsitzauflage zu verfügen (vgl. mit weiterer Begründung: Senatsbeschl. v. 23.2.2015 - 8 PA 13/15 -, juris Rn. 14 ff.).

    Die Kläger machen darüber hinaus geltend, das Verwaltungsgericht habe auch deshalb nicht durch den gesetzlichen Richter entschieden, weil es ganze Absätze der tragenden Begründung der angefochtenen Entscheidung aus dem Senatsbeschluss vom 23. Februar 2015 - 8 PA 13/15 - im vorausgegangenen PKH-Beschwerdeverfahren übernommen habe.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

    Darüber hinaus ergibt sich auch aus den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention kein allgemeines Verbot, gegenüber im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen auf gesetzlicher Grundlage eine Wohnsitzauflage zu verfügen (vgl. mit weiterer Begründung: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.2.2015 - 8 PA 13/15 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2022 - 11 S 121/21

    Gebotene Abwägung bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers mit

    Es erfasst vielmehr in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen auch Menschen mit Behinderungen, enthält in einzelnen Bereichen Privilegierungen von Menschen mit Behinderungen (vgl. etwa § 9 Abs. 2 Satz 3, § 9c Satz 1 Nr. 2, § 25b Abs. 3, § 28 Abs. 1 Satz 5, § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, § 35 Abs. 4, § 36a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 104a Abs. 1 Satz 5 AufenthG), führt aber weder direkt noch indirekt zu einer Diskriminierung aufgrund der Behinderung (vgl. zu Einzelheiten OVG Hamburg, Urteil vom 25.08.2016 - 3 Bf 153/13 - juris Rn. 119 und NdsOVG, Beschluss vom 23.02.2015 - 8 PA 13/15 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Dieser Rechtsprechung haben sich der beschließende Senat (Beschl. v. 7.8.2015 - 8 LA 55/15 -, V.n.b.; Beschl. v. 23.2.2015 - 8 PA 13/15 -, AuAS 2015, 74 f.) und andere Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. d. 2. Senats v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13 -, juris Rn. 51; Beschl. d. 9. Senats v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -, Umdruck, S. 8 ff.) angeschlossen.
  • VG Hannover, 18.05.2017 - 12 A 15/17

    Wohnsitzauflage

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 23.02.2015 - 8 PA 13/15 -.
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